IPG VERSTEIGERUNGS- bzw. VERKAUFS- und GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Mit der Teilnahme an einer Auktion – Abverkauf – Sofortkauf – Freiverkauf sowie einer Konkursversteigerung erkennen die jeweiligen Bieter die gültigen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der Firma IPG Betriebs- und Industrieversteigerungen GmbH an.

2. Wir führen als Auktionshaus Auktionen- Abverkäufe – Sofortkäufe – Freiverkäufe und Konkursversteigerungen sowohl im Kundenauftrag (Einlieferer) als auch im eigenen Namen durch. Konkursversteigerungen für Insolvenzverwalter und Gerichte werden gesondert als solche gekennzeichnet. Bei Einlieferungen verwenden wir die Ankündigung „Zur Versteigerung gelangen im Kundenauftrag, wegen …“.

3. Die Registrierung zur Vergabe einer Bieternummer und im Zuge dessen der Erstellung eines Kundenkontos erfolgt ausschließlich auf unserer Plattform unter www.ipg-versteigerungen.at unter dem Link Login – Neues Kundenkonto erstellen. Angegeben werden müssen folgende Daten des Bieters/der Bieterin: Anrede, Titel, Firmenname, Vorname, Nachname, Adresse, Land, E-Mail Adresse, Handynummer und ggfls. gültiger Steuernummer. Nach der Registrierung erhält der Kunde / die Kundin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, ebenso wie eine zusätzliche SMS mit einem Code, der eingegeben werden muss, um die Identität der jeweiligen Peron zu prüfen. Im Zuge der Registrierung ist zur Freischaltung der Bieternummer/Kundennummer die Bestätigung der AGBs sowie der Datenschutzerklärung notwendig. Ohne Zustimmung zu den AGBs und der Datenschutzerklärung ist eine Zulassung als Bieter und Kunde nicht möglich. Durch die Verlinkung beim Anklicken der Auktionsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung sind die jeweiligen Inhalte ersichtlich. Mit der Abgabe eines Gebotes werden die jeweils gültigen Versteigerungsbedingungen anerkannt und sind rechtsverbindlich.

4. Die einzelnen Gegenstände werden in dem Zustand verkauft - versteigert, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung befinden. Für eine bestimmte Beschaffenheit oder Mängel, Fehler, Schäden oder Vollständigkeit wird keine Gewähr geleistet. Alle technischen Angaben über Daten, Gewicht, Abmessungen und Baujahre sind unverbindlich. Kilometerstände bei Fahrzeugen werden stets als abgelesener Kilometerstand des Tachos mit Stand der jeweiligen Aufnahme für den Katalog, angegeben. Dies gilt auch für die Übereinstimmung zwischen Fotos und technischer Beschreibung. Im Rahmen der Besichtigungen können bei Fahrzeugen (PKW / LKW / Stapler / selbstfahrenden Baumaschinen) Probefahrten, unter Aufsicht vom Personal des Auktionshauses, vorgenommen werden. Die Prüfung von Maschinen und Gerätschaften ist ebenso im Rahmen der Besichtigungen, unter Aufsicht, möglich. Es handelt sich zumeist um gebrauchte Objekte mit entsprechenden Abnutzungserscheinungen, daher wird empfohlen ein etwaiges Gebot erst nach eingehender Prüfung und Besichtigung abzugeben.

5. Besichtigungsmöglichkeiten für Bieter: Eine Besichtigung der Versteigerungsgegenstände wird ausdrücklich angeraten, wobei wir auf unserer Plattform in der Ankündigung den jeweiligen Zeitpunkt der stattfindenden öffentlichen Besichtigung anführen. Des weiteren gibt es abweichend als Kundenservice die Möglichkeit, gegen gesonderten Termin zu besichtigen. Ebenso besteht die Möglichkeit über schriftliche Anfrage Informationen zum Zustand etwaiger Objekte einzuholen.

6. Der Versteigerer ist berechtigt, Gegenstände ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung zurückzuziehen. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Jeder Versteigerungsgegenstand kann einzeln oder gegebenenfalls auch in Gruppen ausgerufen werden.
Die Rechnungen werden stets mittels EDV System erstellt und bedürfen der jeweiligen Prüfung durch den Auktionator. Im System werden die Fakturen unmittelbar nach Zuschlagserteilung an den Kunden (automatisch und ungeprüft) versendet. Zwischen dem Bieter und dem Auktionator wird eine 24-stündige Prüfungsfrist der Fakturen vereinbart. Der Auktionator ist berechtigt bei etwaigen Systemfehlern die versandten Rechnungen zu stornieren. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Schadenersatz bzw. Übergabe des Auktionsgegenstandes.

7. Jedes Gebot bindet den Bieter so lange, bis ein Mitbieter ein höheres Gebot abgibt. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende am Ende der Auktionslaufzeit. Das Auktionsende gilt für alle Positionen der jeweiligen Auktion zum selben Zeitpunkt. Den Zuschlag bei Sofortkäufen und Freiverkäufen erhält der Bieter, der als erstes ein verbindliches Gebot (welches als Fixpreis auf der Plattform ersichtlich ist) für die jeweilige Position abgibt. Bei Konkursversteigerungen endet die Zuschlagszeit für alle Positionen ebenfalls zur selben Zeit. Das Meistgebot versteht sich zuzüglich 18% Versteigerungsgebühr (Verkaufsprovision) und der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die abgegebenen Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Der Bieter erhält bei Gebotsabgabe bzw. bei Überbietung des Höchstgebotes eine Benachrichtigung per E-Mail. Eine Rücknahme des Anbotes ist nicht möglich und gilt als vereinbart.

8. Bei Zuschlagserteilung geht das Risiko auf den Ersteher über, womit auch die Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahls und Einbruchdiebstahls auf den Käufer übergeht. Der Erwerb der Gegenstände erfolgt unter ausdrücklichem Verzicht auf Reklamation. Das Versteigerungsunternehmen ist nicht Verwahrer der versteigerten Artikel und haftet dafür keinesfalls nach § 964 ABGB dem Käufer gegenüber für die pflichtgemäße Obsorge und verursachte Schäden, Verluste, Diebstähle, Vollständigkeit usw.

9. Die Zahlung der ersteigerten Gegenstände, zuzüglich Provision und Mehrwertsteuer, ist vom Käufer unverzüglich nach Erhalt der Rechnung per E-Mail, spätestens aber bis zum Tag der Abholung zu leisten. Erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Objekte. Preise verstehen sich jeweils ab Fundament, Stockwerk, Standort, undemontiert sowie unverladen. Der Selbstabbau und Abtransport ist durch den Käufer im Rahmen der auf unserer Auktionsankündigung angegebenen Abholzeiten durchzuführen bzw. zu organisieren.
Die ersteigerten Positionen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Versteigerungsunternehmens bzw. dessen Auftraggebers. Die Zahlung erfolgt ausschließlich mittels Überweisung auf das Konto des Auktionshauses, welches der Rechnung zu entnehmen ist. Die Ausfolgung der Ware erfolgt erst nach Kontoeingang.

10. Die ersteigerten Gegenstände müssen unverzüglich, längstens jedoch bis zu einem, vom Versteigerer genannten Abholtermin vom Versteigerungsort abgeholt werden. Sollte der Abholtermin nicht eingehalten werden, so haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten wie z.B. weitere Lagerung, Demontage und eventuelle Auslieferung.

11. Für alle zum Verkauf gestellten Gegenstände aus Abverkauf – Sofortkauf – Freiverkauf, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen, ebenso mit Verrechnung einer 18%igen Versteigerungsgebühr.

12. Der Käufer verzichtet auf das Recht, den Kauf wegen Irrtums, Iaesio enormis (Verkürzung über die Hälfte), Wegfall der Geschäftsgrundlage oder aus einem sonstigen Grund anzufechten oder rückgängig zu machen, dies sowohl hinsichtlich des Grundgeschäftes, als auch der Nebenbedingungen. Der Bieter und Käufer erklärt den Warenwert, der von ihm ersteigerten Gegenstände, zu kennen. Bei Verkäufen und Versteigerungen von Waren, die im Auftrag eines Einlieferers verwertet werden, wird vereinbart, dass das Auktionshaus (als Provisionsempfänger) versucht etwaige Unstimmigkeiten (Reklamationen) zu schlichten. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sich die beiden Parteien (Einlieferer und Bieter/Käufer) direkt einigen und notfalls ihren Konflikt selbst vor den entsprechenden rechtlichen Instanzen austragen. In diesem Fall werden dem Kunden (Bieter) die Daten des Einlieferers vom Auktionshaus übermittelt. Das Auktionshaus ist nicht Eigentümer der strittigen Objekte und hat im Rahmen des Verwertungsauftrages die entsprechenden Treuhandgelder, abzgl. der vereinbarten Provisionen, an den Einlieferer weitergeleitet/ausbezahlt.

13. Bei Besichtigungen und Abholungen erfolgt das Betreten von Gebäuden und Grundstücken durch die Bieter und deren Personal/Mitarbeiter auf eigene Gefahr.

14. Der Käufer/Käuferin verzichtet darauf, den Kaufvertrag anzufechten, wobei jegliche Schadenersatzansprüche seitens der Käufer gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen sind. Ausdrücklich ausgeschlossen werden etwaige Ergänzungsansprüche wegen fehlender Gegenstände.

15. Die Adressdaten der Bieter und Käufer werden zum Zwecke der Information über unsere künftigen Versteigerungen gespeichert und ausschließlich vom Versteigerer verwendet.

16. Gesperrten Bietern wird untersagt, sich erneut zu registrieren bzw. ein weiteres Bieterkonto zu erstellen oder zu nutzen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eisenstadt.

18. Alle Angaben in unseren Versteigerungsunterlagen (Katalogen, Preislisten, Internetseite u. Inseraten) beruhen auf Informationen und Angaben Dritter. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden.

Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

Stand Juni 2022



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